martinw
13.02.2014 18:31 · Príspevkov: 1884
Zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse
Wenn Sie nicht nur ein, sondern zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse haben, kann das verschiedene Konsequenzen bei Steuer und Sozialversicherung haben. Hier ein Überblick:
Steuerliche Auswirkungen
Für die jährliche Steuerberechnung werden alle Löhne oder Gehälter (ohne Sonderzahlungen) addiert. Die Sozialversicherungsbeiträge und eventuelle andere Kosten, die Sie bei der Steuer geltend machen können, werden abgezogen. Ist dieser Betrag und damit das Jahreseinkommen geringer als 12.000 €, müssen Sie nicht mit einer Steuernachzahlung rechnen. Wird dieser Betrag überschritten, ist in der Regel mit einer Steuernachforderung zu rechnen - abhängig vom gesamten Jahreseinkommen und der bereits bezahlten Lohnsteuer.
Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Wenn alle Arbeitsverhältnisse über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegen (2014: 395,31 Euro; 2013: 386,80 Euro), wird die Sozialversicherung gleich von den laufenden Bezügen abgezogen. Wenn nicht, kommt es zu einer Nachverrechnung.
Was Sie dem Finanzamt melden müssen
ArbeitnehmerInnen mit zwei oder mehreren Arbeitsverhältnissen und einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von insgesamt über 12.000 € sind verpflichtet, bis zum 30. 9. des folgenden Jahres eine ArbeitnehmerInnenveranlagung beim Finanzamt einzureichen (=Pflichtveranlagung).
EIN BEISPIEL:
Eine Angestellte hat das gesamte Jahr über zwei Arbeitsverhältnisse, eines mit 850 € und eines mit 600 € Bruttogehalt. Bei den laufenden Gehältern werden zwar Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, die Lohnsteuer ist aber noch nicht berücksichtigt, da beide Gehälter jeweils unter der monatlichen Steuergrenze liegen:
Einkommen Sozialversicherung Steuer
850 Euro 128,10 Euro 0,0 Euro
600 Euro 90,42 Euro 0,0 Euro
Berechnung
Für die Steuerberechnung sind nun beide laufenden Gehälter für Sozialversicherung und Steuer zu addieren. Davon ist die Sozialversicherung abzuziehen:
(850 € + 600 €) x 12 (= 17.400 €)
minus (128,10 € + 90,42 €) x 12 (= 2.622,24 €)
Ergebnis = 14.777,76 € Jahreseinkünfte ohne Sonderzahlungen
Für die Sonderzahlungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) gelten abweichende Beitrags- und Steuersätze. Ihre steuerpflichtigen Einkünfte betragen für das gesamte Jahr 14.777,76 €. Sollte sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, sind diese von den Einkünften noch abzuziehen. Vom verbleibenden Betrag ist die Steuer zu berechnen. Die Angestellte hat für dieses Jahr mit einer Steuernachforderung von ca. 1.000 € zu rechnen. Je nachdem wie hoch ihre Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sind, kann sich die Steuernachforderung noch verringern.