abervienna
26.03.2008 17:58 · Príspevkov: 511
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Mitversicherung
Mitversicherung
Lebensgefährt/innen (homo- und heterosexuelle Partnerschaften) können als Angehörige in der Krankenversicherung nur mitversichert sein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Bestehen einer Hausgemeinschaft seit mindestens zehn Monaten mit dem Versicherten (Nachweis mittels Meldezettel) sowie unentgeltliche Haushaltsführung;
ein/e arbeitsfähige/r Ehegatte im gemeinsamen Haushalt nicht vorhanden ist
sowie
entweder die/der Mitversicherte sich der Kindererziehung widmet oder einmal mindestens vier Jahre hindurch gewidmet hat oder Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe vier hat oder der/die Versicherte selbst Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe vier hat und von der/dem Mitversicherten gepflegt wird.
http://www.frauenratgeberin.at/cms/frauenratgeberin/stichwort_detail.htm?doc=CMS1100962049287