hary01
23.07.2010 13:39 · Príspevkov: 11781
Für Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Tschechien läuft die siebenjährige Übergangsfrist seit dem 1. Mai 2004. Österreich hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Übergangsregelungen für diese Staaten wegen schwerwiegender Störungen seines Arbeitsmarktes bis zum 30. April 2011 beizubehalten (3. Phase). Für die neuen EU-/EWR-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien läuft die siebenjährige Übergangsfrist seit dem 1. Jänner 2007. Österreich hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass es die Übergangsregelungen jedenfalls bis 31. Dezember 2011 anwenden wird (2. Phase).