andrea-17
20.10.2008 01:18 · Príspevkov: 348
a este sa ma niekto pytal a asi aj tu to padlo ako je to so selbständige:
Freizügigkeitsbestätigung
Neuen EU-Bürgern und EU-Bürgerinnen wird vom AMS eine Freizügigkeitsbestätigung ausgestellt, wenn sie
* am Tag des EU-Beitritts oder danach rechtmäßig in Österreich beschäftigt sind und ohne Unterbrechung mindestens 12 Monate zum regulären Arbeitsmarkt zugelassen waren oder
* die Voraussetzungen für einen Befreiungsschein erfüllen oder
* seit 5 Jahren dauernd in Österreich niedergelassen sind und ein regelmäßiges Einkommen aus erlaubter Erwerbstätigkeit (z.B. Selbständige) haben.