Diskusia

    icon
Avatar
Denisa1611
AHOJTE!

MOJA OTÁZKA JE:
MÁM FREIZÜGIGKEITSBESTäTIGUNG A CHCEME VYBAVIT TO AJ PRE MOJHO MANZELA! DOSTANE TO AJ ON?? AKÉ DOKUMENTY K TOMU POTREBUJEME?

DAKUJEM
Avatar
heavy
Presne take iste, ako Ty + sobasny list....
Avatar
Denisa1611
ALE ON ESTE V RAKUSKU NEPRACOVAL, TAKZE FREIZÜGKEITSBESTäTIGUNG ANI NEMOZE DOSTAT? TAK POTOM CO MU MOZEM VYBAVIT??
Avatar
heavy
Cica, neser ma... Ked ho mas Ty a on je Tvoj manzel, byvate spolu, dostane ho na 100% tiez, nehadaj sa so mnou. 😄
Avatar
szabi
iconCitovať:
AHOJTE!

MOJA OTÁZKA JE:
MÁM FREIZÜGIGKEITSBESTäTIGUNG A CHCEME VYBAVIT TO AJ PRE MOJHO MANZELA! DOSTANE TO AJ ON?? AKÉ DOKUMENTY K TOMU POTREBUJEME?

DAKUJEM



Wichtig: Falls eine Freizügkeitsbestätigung ausgestellt wird, so sind auch Ehepartner sowie Kinder berechtigt eine Freizügigkeitsbestätigung zu erhalten. Das gilt jedoch nicht bei rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen. Hier gilt derzeit noch eine Wartezeit von 18 Monaten bis eine solche Bestätigung ausgestellt wird.
Avatar
szabi
iconCitovať:
AHOJTE!

MOJA OTÁZKA JE:
MÁM FREIZÜGIGKEITSBESTäTIGUNG A CHCEME VYBAVIT TO AJ PRE MOJHO MANZELA! DOSTANE TO AJ ON?? AKÉ DOKUMENTY K TOMU POTREBUJEME?

DAKUJEM



EU-Freizügigkeitsbestätigung
Bürger aus den neuen EU Länder (Staaten der EU-Osterweiterung im Mai 2004) brauchen noch immer in Österreich eine Arbeitsbewilligung um eine Arbeit in Österreich nachgehen zu dürfen. Nur wer dies schon mal erhalten hat, solll dann gleich ein Jahr danach die EU-Freizügigkeitsbestätigung erhalten. Und wie schaut so eine Bestätigung aus?

EU - Freizügigkeitsbestätigung

Bestätigung über das Recht auf freien Arbeitsmarktzugang gemäß §32a Abs 2 bzw Abs 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBI. Nr. 218/1975, in der geltenden Fassung

Es wird bestätigt, das Sie die Voraussetzungen nach §32a Abs 2 bzw. Abs 3 AuslBG erfüllen und damit im gesamten Bundesgebiet Österreichs eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen. Ihr Arbeitgeber braucht für Ihre Beschäftigung keine weitere Berechtigungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Ihr Arbeitgeber hat eine Ausfertigung dieser Bestätigung in seinem Betrieb zur Einsichtsnahme bereit zu halten (§32a Abs 4 AuslBG) und nach Beendigung der Beschäftigung an Sie zu retournieren.

Berechtigt um so eine Bestätigung zu erhalten sind EU-Bürger aus den neuen Mitgliedsstaaten wenn sie:

* schon seit mind. 12 Monaten gesetzmäßig am Arbeitsmarkt zugelassen sind
* falls sie die Vorraussetzungen für einen Befreiungsschein erfüllen
* wenn sie schon seit 5 Jahren in Österreich niedergelassen sind und während dieser Zeit ein regelmäßiges Einkommen, z.B. aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, bezogen haben.

Wichtig: Falls eine Freizügkeitsbestätigung ausgestellt wird, so sind auch Ehepartner sowie Kinder berechtigt eine Freizügigkeitsbestätigung zu erhalten. Das gilt jedoch nicht bei rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen. Hier gilt derzeit noch eine Wartezeit von 18 Monaten bis eine solche Bestätigung ausgestellt wird.
Avatar
mirecek_mnichov
ked Heavy povedal,ze dostanes prac.povolenie tak dostanes...Heavy je viac ako Beamter 😄
    icon