Janai
09.10.2009 21:54 · Príspevkov: 608
Ahoj Bobor, nedalo mi to, dnes som mala cas googlovat a nasla som blizsie vysvetlenie:
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Inhalt: Erwerb durch Abstammung
Eheliche Kinder erwerben mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn zu diesem Zeitpunkt oder zum Zeitpunkt des Todes ein Elternteil österreichischer Staatsbürger bzw. österreichische Staatsbürgerin war.
Hinweis: Dies gilt nur für Kinder, die ab 1. September 1983 geboren sind.
Uneheliche Kinder erwerben mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist, ohne dass auf den Geburtsort des Kindes oder die Staatsangehörigkeit des unehelichen Vaters Rücksicht genommen wird.
Wenn die verheirateten Eltern unterschiedliche Nationalitäten (österreichische und eine andere) haben und das Herkunftsland des fremden Elternteils das Abstammungsprinzip (wie in Österreich – siehe 1. Absatz) hat, ist das Kind Doppelbürger oder Doppelbürgerin. Nach österreichischem Recht muss sich das Kind mit Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – es kann jedoch sein, dass der andere Staat eine Entscheidung verlangt.
Stand: 1.1.2009
Haftungsausschluss . Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres
A podla slovenskych uradov sa bude v osemnastich musiet rozhodnut pre jedno z dvoch. Tak mi bolo povedane, ale este mam desat rokov na googlovanie, al. cakat, ze sa slovenske zakony zmenia.