martt
24.05.2012 22:04 · Príspevkov: 371
martt:
tu to mas detailnejsie, stale to tak plati
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210225.html
http://www.rechteinfach.at/mietrecht/
A teraz otazka na vroni resp. inych pravnych expertov.
Uzavriem pisomny mietvertrag na tri mesiace a zaplatim za tie tri mesiace Finanzamtu Mietvertragsgebühr. Po troch mesiacoch sa s majitelom (vermieter) uz ustne dohodnem, ze mi to byvanie vyhovuje a zostanem v byte aj nadalej. Je to legalne? Kedze prva zmluva skoncila a druha je ustna, myslim si, ze ano.
Vychadzam z tohoto
Für schriftliche Mietverträge muss eine Gebühr bezahlt werden - üblicherweise vom Mieter. Diese Gebühr geht an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern und wird meist vom Vermieter abgeführt.
Bei befristeten Mietverträgen beträgt die Gebühr 1 % des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer, höchstens aber 1 %des 36-fachen monatlichen Mietzinses.
Mündlich abgeschlossene Verträge (und dazu zählt schon die Einigung über die Miethöhe und das Mietobjekt) sind oft genauso wirksam wie schriftliche Mietvereinbarungen. Die Rechtsposition des Mieters oder der Mieterin ist manchmal sogar viel besser als bei einem schriftlichen Mietvertrag.
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie regelmäßig einen gleichbleibenden Betrag an den Vermieter bezahlt haben und die Wohnung mit dessen Einverständnis benützt haben, tritt faktisch eine Beweislastumkehr ein und der Vermieter wird sich schwer tun zu beweisen, dass er kein Mietverhältnis eingehen wollte. Darüber hinaus wird es dem Vermieter auch in der Zukunft schwerfallen, einen höheren Mietzins als den bisher bezahlten zu verlangen.
Und noch einen Vorteil bietet ein mündliches Mietverhältnis: Gemäß § 29 Mietrechtsgesetz sind Befristungen eines Mietverhältnisses nur dann wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Mietverhältnisse gelten als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und unterliegen den Kündigungsschutzbestimmungen des Mietrechtsgesetzes.