Citovať:A ak by niekto nahodou chcel po 10 rokoch poziadat o obcianstvo, tak musi mat v Rakusku 10 rokov trvaly pobyt alebo staci prechodny? Nie zeby som chcel Rakuske obcianstvo, ale nerad by som hned na zaciatku robil chyby.
no predpokladam, ze obcianstvo nedavaju ludom,kt nemaju pobyt ,resp staly pobyt na uzemi AT 😉
tu mas presne info,co vsetko potrebujes:http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260420.html
Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung
Unbescholtenheit
keine gerichtlichen Verurteilungen und
kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für die letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt
Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
kein bestehendes Aufenthaltsverbot (in Österreich und in einem anderen EWR-Staat) und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
keine Ausweisung innerhalb der letzten zwölf Monate
kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden
Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
Voraussetzung:
Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen .
mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz . in Österreich oder
mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich bei
Nachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration oder
mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich, sofern
eine fünfjährige aufrechte Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger bzw. einer österreichischen Staatsbürgerin besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder
der Status "Asylberechtigter" vorliegt oder
der Besitz einer EWR-Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird oder
der Antragsteller oder die Antragstellerin in Österreich geboren wurde oder
die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich liegt
Hinweis: Außerordentliche Leistungen sind solche, die weit überdurchschnittlich sind und nicht auch von jeder anderen Person des gleichen Bildungsgrades und der gleichen Ausbildung erbracht werden können.
Achtung:
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen auf den Ehegatten bzw. die Ehegattin und die Kinder des Antragstellers oder der Antragstellerin erstreckt.
Gebühren:
200 Euro bis
700 Euro Bundesgebühren