LuciaBakiçi
24.01.2016 22:10 · Príspevkov:
Rudiger:
Takže tu to je ty hlúpy trtko. Načo sa zapájaš, keď nevieš ale že vôbec nič? Ty radšej len šúchaj nohami a buď rád, že si rád.
Zahlt man nicht ein, dann beginnt das normale Verfahren zu laufen, das ist nicht rückgängig zu machen. Du wirst eine Strafverfügung bekommen, in der noch einmal genau drin steht, was du gemacht haben sollst und was es kostet (meistens um 10-14 Euro mehr als die Anonymverfügung). Das ist nichts anderes als ein normaler Verwaltungsbescheid, dessen Spruch halt lautet, dass du so-und-so-viel bezahlen sollst. Dagegen hast du Rechtsmittel, die du einlegen kannst, vor allem die Berufung. Das steht aber eh genau im Bescheid drin. Du kannst also den Spieß umdrehen und gegen die Strafe berufen, am besten mit Hinweis auf deine bisherige Unbescholtenheit, dass du es zugibst, es keine Absicht war, es dir ja sooo leid tut ...
Am besten wirkt immer noch der Bezug auf § 21 Verwaltungsstrafgesetz: demnach kann die Behörde völlig von der Strafe absehen, wenn das Vergehen geringfügig war, niemand konkret gefährdet worden ist, und die Strafe für die Prävention nicht notwendig ist (weil es dir ja eh schon sooo leid tut).
Kann sogar sein, dass du dann weniger zahlen musst als vorher! Probieren würd ich es auf jeden Fall, verschlechtern kannst du es dir dadurch nicht. Und auf jeden Fall dauert es wieder ein paar Monate, bis du den Berufungsbescheid bekommst, inzwischen must du gar nichts bezahlen, weil die Berufung aufschiebende Wirkung hat.