Vlado
16.11.2016 22:10 · Príspevkov: 1646
Paragraf na to nie je....
Das Urlaubsgeld (auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Gehalt genannt) und das Weihnachtsgeld (=Weihnachtsremuneration oder 13. Gehalt) sind Sonderzahlungen.
Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit von Sonderzahlungen sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geregelt.
Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und sind auch im Arbeitsvertrag keine Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart, erhalten Sie keine dieser Sonderzahlungen! Denn es gibt im Rahmen von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.